Sonntag, 22. August 2010

Gerichtsurteile für eine bessere Welt

Es gibt also einen Eierbecher, der nicht mehr EIPOTT genannt werden darf. Schön, dass das endlich vom Oberlandesgericht Hamburg geklärt wurde. Vielleicht können die tausende geprellten Kunden jetzt die Teile (Verkaufspreis 7,50 €) zurücksenden, die sie in der Annahme, es handelte sich um ein ähnlich klingendes Apple-Produkt in gutem Glauben erworben haben. Besonders kurios: Der Hersteller dürfte jedes andere Produkt so nennen, aber keinen Eierbecher! Ein Sieg für die Gerechtigkeit. Link: http://www.koziol-gluecksfabrik.de/aw/Gluecksfabrik/Koziol_Gluecksfabrik/Globale_Artikel/~gh/Produktansicht/Produkt/»EI-POTT/Produktart/Eierbecher?art=3076521

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